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BAFA-Förderung wurde wieder aufgenommen

08.07.2010

07.2010/1
Am 07.07.2010 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die im Mai verhängte Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm

Erneuerbare Energien wieder aufgehoben.
 
Voraussichtlich ab dem 12.07.2010 können somit wieder Förderanträge beim BAFA gestellt werden. 
 
Die Bedingungen zur Förderung wurden jedoch einschneidend geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:
 
•  Anlagen in Neubauten werden aufgrund Pflicht zum Einbau durch das EEWärmeG nicht mehr gefördert
•  Solaranlagen, nur zur Warmwasserbereitung, werden ebenfalls nicht mehr gefördert
•  Ebenfalls keine Förderung gibt es für luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
•  Die erforderlichen Jahresarbeitszahlen für Wärmepumpen wurden angehoben:
    * Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
    * Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen
    * Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

 
Weiterhin wurden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt. Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie in Kürze beim BAFA unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html.
 
Für neue Förderanträge sind zwingend die neuen Antragsformulare zu verwenden


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